Ordnungsamt
Sachgebietsleiterin Ordnungsamt
Frau Franke
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-300
Fax: +49 (0) 34691 / 515-330
Gewerbe- und Gaststättenrecht / Verkehrsordnungswidrigkeiten / Bußgeldstelle
Frau Renner
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-301
Hunderegister / Veranstaltungen / Feuer / Feuerwerke / Ordnungswidrigkeiten
Herr Hahn-Ende
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-302
Feuerwehr / Pass,- und Meldewesen
Frau Karnstedt
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-303
Straßenreinigung / Außendienst / Pass,- und Meldewesen
Frau Moser
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-309
Feuerwehr / Fundbüro
Frau Zielonkowski
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-307
Baumkontrolleur / Wildschäden / örtliche Straßenverkehrsbehörde
Herr Bruder
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-311
Mobil: +49 (0) 151 / 15 16 31 04
Hauptamtlicher Feuerwehrgerätewart
Herr Worg
Telefon: +49 (0) 171 / 167 345 1
Bernburger Bau- und Wohnungsgesellschaft
Herr Reichert
Telefon: +49 (0) 03471 / 347615
Mobil: +49 (0) 160 / 3634526
Straßenreinigung
Salzlandsparkasse
IBAN: DE41 8005 5500 0250 0070 10
BIC: NOLADE21SES
Volksbank
IBAN: DE03 8106 9052 0004 1164 29
BIC: GENODEF1WZL
Oder nutzen Sie unsere SEPA-Lastschrift / Einzugsermächtigung
Für Rückfragen zu den Gebührenbescheiden steht Ihnen Frau Moser unter der Tel.-Nr.: 034691/515-309 zur Verfügung.
Hundekot geht uns alle etwas an!
Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter,
für die Beseitigung von Hundekot sind Sie selbst, nicht die Gemeinde, verantwortlich. Hundekot ist nicht nur für Ihre Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose und eine Rutschgefahr für jeden Fußgänger dar.
Der Verstoß gegen die Pflicht, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen, ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann, sondern kann auch Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.
Aus diesem Grund möchte die Stadt Könnern etwas für die Sauberkeit des Stadtbildes und der Ortsteile tun. Zukünftig ist es den Hundehaltern der Stadt Könnern und Ortsteilen möglich sich kostenfreie Hundekotbeutel bei der Stadtverwaltung abzuholen.
Tragen Sie ein Stück zu einem sauberen Stadtbild bei und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes richtig.
Ihr Ordnungsamt
Entsorgung von Alttextilien
Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Grundsätzlich sollen sämtliche Textilien, sowohl gut erhaltene und noch tragbare Textilien als auch zerschlissene Bekleidung, getrennt gesammelt werden. Denn letztere kann noch recycelt werden, zum Beispiel als Malervlies, Dämmstoff oder Putzlappen. Wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung für zerschlissene Kleidung gibt, kann diese auch weiterhin in den Restmüll.
Grundsätzlich gilt:
Wiederverwendbare, saubere Kleidung sollte weiterhin in die aufgestellten Kleidercontainer eingeworfen werden. Zerschlissene oder gering verschmutzte Textilien können gebührenfrei an den Wertstoffhöfen des Salzlandkreises abgegeben oder über die Sperrmüllsammlung zur Abholung angemeldet werden, damit diese recycelt werden können. Stark verschmutzte Textilien können weiterhin in die Restmülltonne geworfen werden.
Weitere Informationen: FAQ "Getrennte Sammlung von Textilabfällen"
