Einwohnermeldeamt
Auf die Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung für Vorsprachen im Einwohnermeldeamt wurde bereits in früheren Veröffentlichungen hingewiesen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen, insbesondere im Hinblick auf Reisen und die erforderlichen Pässe oder Ausweise. Personalausweise werden nach derzeitigen Erfahrungen innerhalb von 2 - 3 Wochen vom Hersteller geliefert, Pässe innerhalb von ca. 3 - 4 Wochen.
Termine werden für die Sprechzeiten vergeben, die allgemein in der Stadtverwaltung gelten:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Abweichende Vereinbarungen erfolgen nur in begründeten Einzelfällen und im Rahmen der Kapazitäten.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte:
• unsere E-Mail einwohnermeldeamt@stadt-koennern.de
• die Telefonnummern 034691 / 515-304 oder -305 (Einwohnermeldeamt) oder 034691 / 515-0 (Zentrale) oder
• das Kontaktformular
Bei einer Terminanfrage äußern Sie bitte kurz das Anliegen, einen nach Tag und Uhrzeit konkreten Terminwunsch und geben bitte Ihre Telefonnummer an. Zu Ihrer Vorsprache klopfen Sie bitte an die Bürotür des Einwohnermeldeamtes, um Ihren Besuch anzukündigen.
Diese Regelungen gelten nur für das Einwohnermeldeamt.
Der Publikumsverkehr in den anderen Abteilungen des Rathauses bleibt unberührt.
Ihr Einwohnermeldeamt
Fälligkeit der Straßenreinigungsgebühren 2023
Durch die Firma Städtereinigung Tappe GmbH werden die Ortsdurchfahrten mehrerer Ortsteile nach Tourenplan monatlich maschinell gereinigt. Hierfür haben die Grundstückseigentümer der dadurch erschlossenen Grundstücke bisher jährlich einen Gebührenbescheid erhalten. Die im Juli 2022 an die Eigentümer der Grundstücke versendeten Bescheide über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2022 und Folgejahre gelten für das Kalenderjahr 2023 und solange fort, bis ein neuer Gebührenbescheid erteilt wird. Es werden daher 2023 keine neuen Straßenreinigungsgebührenbescheide erteilt. Die Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2023 ergibt sich aus den Bescheiden des Jahres 2022. Zahlungen sind wie in den Gebührenbescheiden angegeben unter Angabe des Kassenzeichens (rechts oben in Fettdruck auf dem Bescheid abgedruckt) zum Fälligkeitstermin 15.08.2023 auf eines der folgenden Konten der Stadt Könnern zu leisten:
Salzlandsparkasse
IBAN: DE41 8005 5500 0250 0070 10
BIC: NOLADE21SES
Volksbank
IBAN: DE03 8106 9052 0004 1164 29
BIC: GENODEF1WZL
Oder nutzen Sie unsere SEPA-Lastschrift / Einzugsermächtigung
Für Rückfragen zu den Gebührenbescheiden steht Ihnen Herr Naumann unter der Tel.-Nr.: 034691/515-308 zur Verfügung.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
Das Eisenbahn-Bundesamt startet die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. Jeder, der sich durch Schienenlärm gestört fühlt, kann an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamt - www.eba.bund.de
Interaktiver Kartendienst - geoportal.eisenbahn-bundesamt.de
Das Landesamt für Umweltschutz stellt unter dem Link seinerseits aktuelle Informationen zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt bereit.
Sprechzeiten
Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr nur mit Termin |
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Formulare für Terminanfragen: